Ferienwohnungen Ostseebad Rerik

1. Vertragsschluss
a) Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist und die genannte Anzahlung geleistet wurde.
b) Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten
a) In dem vereinbarten Gesamtmietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, Wlan, Buchungspauschale, Endreinigung und Wäschepakete enthalten. Kurtaxe ist vor Ort beim Vermittlungsservice Engel zu entrichten.
b) Wurde eine Anzahlung von 15% des Gesamtpreises mindestens aber 50 € vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss innerhalb einer Woche fällig. Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Eigentümer ein, ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Mietdauer
a) Der Eigentümer stellt dem Mieter das Mietobjekt am Anreisetag ab 15 Uhr in vertragsmäßigem Zustand zur Verfügung. Der/die Wohnungsschlüssel können bereits ab 12 Uhr im Vermittlungsbüro abgeholt werden. Sollte der Mieter zu angegebenen Öffnungszeiten des Vermittlungsbüros nicht anreisen können, erfolgt vom Vermittlungsbüro ein Anruf ab 16 Uhr zwecks Bekanntgabe eines Codes für einen Schlüsselkasten am Büro.
b) Am Abreisetag muss das Mietobjekt bis spätestens 10 Uhr geräumt und in einem besenreinen, ordnungsgemäßen Zustand sein. Der/die Wohnungsschlüssel sollen beim Vermittlungsbüro im Schlüsselkasten eingeworfen werden.

4. Rücktritt durch den Mieter
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung (auch elektronisch) gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen zu leisten. Er erhält je nach Zeitpunkt der Stornierung anteilig eine Erstattung in nachfolgender Höhe:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise: Erstattung der Anzahlung abzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr
  • Rücktritt bis 22 Tage vor Anreise: 40% Erstattung des Gesamtmietpreises
  • Rücktritt bis 8 Tage vor Anreise: 15% Erstattung des Gesamtmietpreises
  • danach und bei Nichterscheinen: 0% Erstattung des Gesamtmietpreises

c) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

6. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt dem Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern oder seinem Hund schuldhaft verursacht worden ist.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermietbüro anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
f) Der Mieter verpflichtet sich, bei Verlust eines oder mehr Wohnungsschlüssel die Kosten für den Ersatz zu tragen. Pro Schlüssel betragen die Kosten 50 €.

7. Haftung des Vermieters
a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren oder nachträglich angezeigt wurden.
b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter das Vermietbüro über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
c) Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)

8. Tierhaltung
In der Wohnung „Feelmeer“ und „Am Salzhaff A2“ ist ein Hund erlaubt.
Im „Haus Wassermann“ und den dazugehörenden Anlagen dürfen Haustiere aller Art nicht gehalten werden.

9. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform (auch elektronisch).

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen
Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Top